Worum geht’s?

Zwei Genossenschaftssiedlungen im Kreis 4 sollen durch Neubauten mit mehr Wohnungen ersetzt werden. Dazu braucht es einen Gestaltungsplan. Er kommt am 30.11. zur Abstimmung.

Ein sorgfältiger Prozess

Der Gestaltungsplan, der zur Abstimmung kommt, steckt den Rahmen ab für die beiden neuen Siedlungen. ABZ und BEP erarbeiteten ihn zusammen mit der Stadt, integrierten mehrmals neue Anforderungen und legten ihn dann dem Gemeinderat vor. Das Stadtparlament stimmte ihm im April mit 100 zu 11 Stimmen zu.

Wird der Gestaltungsplan angenommen, reichen die Baugenossenschaften die Baugesuche ein. Sie liegen bereit.

Die Genossenschaften beschäftigen sich schon lange mit den Siedlungen Kanzlei (ABZ) und Seebahn (BEP). Sie entwickelten mit Stadt und Quartierverein ein Quartierleitbild und legten die Bauprojekte ihren Mitgliedern zur Abstimmung vor. Der Stadtrat entliess die Bauten aus dem Inventar der Denkmalpflege, um mehr Wohnungen zu ermöglichen.

Visualisierung des begrünten Innenhofs der BEP-Siedlung.
Beide Innenhöfe (im Bild die BEP-Siedlung) werden grosszügig begrünt und sind öffentlich zugänglich. © 2024 Atelier Brunecky

Mehr und vielfältigerer Wohnraum

Während heute etwa 500 Menschen in den Siedlungen leben, lässt sich mit den Neubauten Wohnraum für rund 1000 Bewohner:innen schaffen. Waren es bisher vorwiegend kleine 3- oder 4-Zimmer-Wohnungen, sind neu barrierefreie Wohnungen zwischen 1,5 und 9,5-Zimmern vorgesehen.

Würde der Gestaltungsplan abgelehnt, verblieben die Siedlungen im Inventar der Denkmalpflege und die Planung müsste bei null beginnen. Eine Aufstockung der alten Gebäude ist unrealistisch, aus denkmalschützerischen wie auch baulichen Gründen.

Visualisierung mit Blick auf die neue Siedlung der ABZ vom Anny-Klawa-Platz aus.
Blick auf die neue Siedlung der ABZ vom Anny-Klawa-Platz aus © 2024 Müller Sigrist Architekten AG

Deine Fragen – unsere Antworten

Sie haben weitere Fragen? Schreiben Sie uns eine E-Mail an hello@seebahnhoefe-ja.ch